Den bisher bestehenden Gema-Vertrag „Musiknutzung bei Konzerten und kirchlichen Festen mit Musik“ hat die GEMA mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 gekündigt.
Der Vertrag wurde nicht verlängert und entfällt ersatzlos, sodass diese Musiknutzung der GEMA vom Veranstalter zu melden ist! (mehr …)