Termin Details

Dieser Termin endet am 09 November 2025


Am 8. und 9. November diesen Jahres sind Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen – zwei wichtige Gremien für das Leben unserer Pfarrei St. Willibrord.

Der Pfarreirat wirkt insbesondere durch Mitgestalten einer lebendigen Pastoral und übernimmt dafür auch die Mitverantwortung. Dazu erarbeitet er Schwerpunkte für das kirchliche Leben in unserer Pfarrei. In entsprechenden Sachausschüssen und Projektgruppen wie zum Beispiel Sakramentenkatechese, Caritas, Familienfreundliche Liturgie, Ökumene, Wallfahrten, Angebote für Familien, Gemeindetreffs wird dies konkret. Der Pfarreirat arbeitet eng mit den Gemeindeausschüssen der einzelnen Kirchorte und mit dem Seelsorgeteam zusammen.

Der Kirchenvorstand kümmert sich um alle finanziellen Angelegenheiten in unserer Pfarrei. Er hat das Vermögen zu verwalten und erstellt dazu einen Haushaltsplan bzw. -entwurf. Anhand der Ausschüsse des Kirchenvorstandes kann ich am einfachsten erklären, welche Aufgaben hier ganz konkret anfallen: Der Personalausschuss wirkt an allen Personalentscheidungen (Einstellungen und Veränderungen) mit. Der Kindergartenausschuss übernimmt die Ansprechaufgabe für unsere drei Kindergärten. Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat unsere Grundstücke, Gebäude und Kirchen im Blick. Der Friedhofsausschuss regelt die Dinge auf unseren fünf Friedhöfen. Der Haushalts- und Prüfungsausschuss ist unsere interne Kontrolle.

Wir bestellen vom Kirchenvorstand aus einzelne Mitglieder in die Verbandsvertretung (Zentralrendantur), in den Pfarreirat und in das Leitungsteam der Pfarrei. Unsere Verwaltungsreferentin, Birgit Noack, unterstützt uns bei unserer Arbeit in allen Bereichen.

Der Wahlvorstand, der für die Durchführung der beiden Wahlen im November zuständig ist, besteht aus sechs Mitgliedern… und eins davon bin ich. Im Wahlausschuss kann nur mitarbeiten, wer nicht zur Wahl steht. Wir halten uns an die jeweiligen Beschlüsse, dass sowohl in den Kirchenvorstand als auch in den Pfarreirat jeweils 10 Mitglieder gewählt werden sollen. Damit wir, wie gesetzlich vorgeschrieben, auch wählen können, sollten mindestens jeweils 12-13 KandidatInnen auf der Vorschlagsliste stehen.

Die Wahlperiode dauert nach der neuen Wahlordnung für beide Gremien 4 Jahre. Alle gewählten Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Es findet eine Urnenwahl statt, das heißt, dass meist in Verbindung mit einem Gottesdienst vor Ort gewählt werden kann. Briefwahl ist natürlich auf Antrag auch möglich. Die Wahlteilnahme wird digital in der Wählerliste registriert und so kann keiner morgens z.B. in Keeken und mittags in Kellen nochmal wählen. Am 9. November nachmittags werden dann die Ergebnisse festgestellt.

Momentan sind wir in der „KandidatInnen-Findungsphase“… und Sie dürfen sich gern melden, wenn Sie uns dabei behilflich sein können. Ich mache den „Job“ für St. Willibrord schon über 40 Jahre und habe dadurch viele neue Erkenntnisse und Erfahrungen erworben und vor allen Dingen hat es viel Spaß gemacht!

Josef van de Sand