Warum gibt es bei der Kirchenvorstandswahl nur 5 Kandidierende, obwohl der Kirchenvorstand aus 10 Personen besteht?

Die Statuten sehen vor, dass alle drei Jahre nur die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt werden. Das soll die Kontinuität und Stabilität im Kirchenvorstand sicherstellen, da es so auch nach Neuwahlen immer Personen gibt, die sich mit der Materie gut auskennen und die ihr Fachwissen an die neuen Mitglieder weitergeben können.

Warum gibt es bei der Pfarreiratswahl 14 Sitze, aber 17 Kandidierende?

Die vom Bischof erlassenen Statuten sehen vor, dass sich stets mehr Kandidierende zur Wahl stellen als letztlich in den Pfarreirat gewählt werden können.
Der amtierende Pfarreirat hat beschlossen, dass der neue Pfarreirat aus 14 gewählten Kandidatinnen und Kandidaten bestehen soll. Das ist gleichzeitig die höchste Anzahl zulässiger Sitze für die Größe unserer Pfarrei und ein starkes Zeichen der Vielfältigkeit in unseren Gemeinden:

  • 6 Sitze entfallen auf “Direktkandidaten” der Gemeinden, aus denen sich Kandidierende zur Wahl stellen. Sie werden auf der Basis der meisten Stimmen je Wahlbezirk (= Ortsteil) ermittelt.
      Dies sichert die angemessene Vertretung der unterschiedlichen Bedürfnisse in unseren Gemeinden.
  • 8 Sitze entfallen auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen – unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zum Wahlbezirk.
       Dies sichert die angemessene Berücksichtigung des Wählerwillens, da jede Wählerin und jeder Wähler den Kandidierenden aus der gesamten Pfarrei ihre Stimme geben können und nicht nur innerhalb der Wohnortgemeinde.
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