Warum gibt es bei der Pfarreiratswahl Wahlbezirke?

Nur bei einer Einteilung der Pfarrei in Wahlbezirke dürfen lt. Statuten des Bistums Münster Besonderheiten bei der Besetzung der Sitze des Pfarreirates festgelegt werden.

Da uns bei der Besetzung der Pfarreiratssitze wichtig ist, dass aus allen Gemeinden gewählte Mitglieder im Pfarreirat vertreten sind, musste diese Art der Wahl durchgeführt werden.
Wichtig: Jede Wählerin und jeder Wähler kann beliebige Kandidatinnen und Kandidaten wählen – unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Wahlbezirk.

Bei der Kirchenvorstandswahl wird nicht nach Wahlbezirken gewählt, da dies lt. Vermögensverwaltungsgesetz nicht vorgesehen ist.

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