Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp informiert in einem Update über den aktuellen Stand im Prozess zur Entwicklung der Pastoralen Strukturen in unserem Bistum. Die Zusammenfassung finden Sie nachstehend:

  • In der jüngsten Sitzung des Diözesanrates am 16. und 17. Februar wurden die Empfehlungen der 14 Themengruppen beraten, die sich seit anderthalb Jahren mit unterschiedlichen Fragestellungen befasst haben, die für die Zukunft der katholischen Kirche in unserem Bistum von hoher Bedeutung sind.
  • Die Themengruppen hatten insgesamt den Auftrag, das zu konkretisieren, was Bischof Felix zu Beginn als Ziel des Prozesses definiert hat, nämlich „die pastoralen Strukturen so zu gestalten, dass die Verkündigung der Frohen Botschaft unter in Zukunft deutlich veränderten Rahmenbedingungen weiter gut möglich sein wird“.
  • In der Themengruppe, die sich mit der Ausgestaltung von Leitung von Pfarreien im Zusammenhang mit dem Kirchenrecht c517 §2 beschäftigt hat, der auch die Basis für das Leitungsteam in unserer Pfarrei bildet, war auch Gereon Evers, ehemaliger Vorsitzender des Pfarreirates von St. Willibrord Kleve, und Dr. Philipp Peters, ehemaliger Pfarrer in Materborn und Reichswalde und jetziger Leiter des Priesterseminars in Münster, vertreten.
    Eine Übersicht der Themengruppen und ihrer Empfehlungen steht im Internet unter http://tinyurl.com/nhex774d bereit.
  • Dem jeweiligen Deckblatt kann schnell entnommen werden, wer in der Gruppe mitgearbeitet hat, was Ausgangslage und Arbeitsauftrag waren und welche Empfehlung die Themengruppe gegeben hat.
  • Der Diözesanrat hat nach intensiven Erörterungen allen Empfehlungen zugestimmt.
  • Die Voten des Diözesanrates und die Anmerkungen, die es aus dem Gremium zu den Empfehlungen gab, gehen nun an Bischof Felix zur Weiterarbeit, Entscheidung bzw. zur Umsetzung. Bei manchen Empfehlungen aus den Themengruppen kann der Bischof über die Umsetzung entscheiden, Arbeitsgruppen zur Implementierung einrichten oder Fachstellen beauftragen. Bei anderen kann er den jeweiligen Entscheidern – etwa den Kirchengemeinden – nur nahelegen, der Empfehlung zu folgen. Das hängt von den jeweiligen Fragestellungen und Ebenen ab.
  • Die Arbeit der Themengruppen ist mit der Vorlage der Empfehlungen im Diözesanrat abgeschlossen, die Arbeit an den Themen ist damit aber in vielen Fällen noch nicht beendet.
  • 25 Frauen und Männer sind nun offiziell in die Pastoralen Räume unseres Bistums entsandt worden. Sie finden sie unter http://tinyurl.com/5nv67anj.
    Sie unterstützen die Koordinierungsteams, die in jedem Pastoralen Raum gebildet werden. Diese Teams haben vor allem die Aufgaben, einen guten Informationsfluss in den Pastoralen Räumen sicherzustellen, die Zusammenarbeit und erste gemeinsame Aktivitäten auf Ebene des jeweiligen Pastoralen Raums zu begleiten und zu überlegen, wie das Leitungsteam ab Anfang 2026 innerhalb vorgegebener Rahmenbedingungen gebildet werden kann. In den Koordinierungsteams soll jede Pfarrei sowie die verschiedenen Perspektiven der unterschiedlichen Akteure des Pastoralen Raums vertreten sein. Mitglieder können Haupt- und Ehrenamtliche aus den verschiedenen pastoralen Feldern der Pastoralen Räume sein.
    Darüber hinaus haben die Koordinatorinnen und Koordinatoren eine „Scharnierfunktion“ zwischen der Prozesssteuerung und dem jeweiligen Koordinierungsteam im Pastoralen Raum, indem sie Informationen und Entscheidungen rückbinden. Sie haben dabei die Entscheidungen der Prozessteuerung im Blick und unterstützen bei der Umsetzung dieser durch die Koordinierungsteams. Sie informieren zudem über den aktuellen Stand des Prozesses sowohl in Richtung der Prozesssteuerung als auch in Richtung des Koordinierungsteams und sie stellen die Informationen bereit. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren sollen außerdem Sorge für den Prozessverlauf in den Pastoralen Räumen tragen, indem sie einzelne Schritte initiieren. Den Auftrag für die Koordinatorinnen und Koordinatoren können Sie hier nachlesen: http://tinyurl.com/bdz3ux53.
  • Hinsichtlich der Namen der Pastoralen Räume wurden einige Anfragen an den Generalvikar gestellt.
    Die Pastoralen Räume wurden mit der Inkraftsetzung zum 1. Januar 2024 alle pragmatisch und im Sinne der Gleichbehandlung aller Orte im Pastoralen Raum nach den Kommunen benannt, die Teil des Pastoralen Raums sind. Diese Namen sind teilweise recht lang und nicht immer alltagskompatibel. Von Einigen gibt es den Wunsch nach einer Umbenennung. Einer Umbenennung steht von Seiten der Prozesssteuerung grundsätzlich nichts im Wege: Die Pastoralen Räume sollen jedoch keine Namen von lebenden oder verstorbenen Personen (auch keine Heiligen oder Seligen) tragen. Stattdessen sollen lokale oder territoriale Namen gewählt werden. Eine „Umbenennung“ des Pastoralen Raums soll im Koordinierungsteam besprochen und beschlossen werden. Danach wird die Namensänderung dokumentiert und zukünftig verwendet.
  • Wenn Sie Rückmeldungen, Fragen und Wünsche zum Update und zum Prozess zur Entwicklung Pastoraler Strukturen im Bistum Münster haben, wenden Sie sich damit bitte an Daniel Gewand, den Geschäftsführer des Prozesses, Telefon 0251/495 16005 oder E-Mail strukturprozess@bistum-muenster.de.

Alles Weitere findet sich in unserer separaten Rubrik

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