Die katholische Kirche im Bistum Münster wird in den kommenden Jahren die Grundlagen für eine pastorale, personelle und strukturelle Neuaufstellung der Diözese schaffen, indem zum 1. Januar 2024 sogenannte “Pastorale Räume” kirchenrechtlich als Kirchengemeindeverbände errichtet werden.

Es handelt sich dabei nicht um weitere Fusionen! Langfristig werden sich dadurch aber nicht nur Änderungen in den Strukturen auf Bistumsebene, sondern auch für die künftige Gremienstruktur der Pfarreien (Pfarreirat / Kirchenvorstand) ergeben. Auch die Pfarrei St. Willibrord Kleve wird somit Teil eines Pastoralen Raumes werden, der sich voraussichtlich von Kranenburg bis Kalkar erstrecken wird. Bischof Felix entscheidet im Mai 2023, wie die Zuordnungen der Pfarreien zu den dann knapp 50 Pastoralen Räumen im Bistum Münster aussehen werden.

Wir geben Ihnen an dieser Stelle jeweils aktuelle Hinweise und Informationen zu den Entwicklungen der Pastoralen Räume.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bistums Münster.

Publikationen:
Zuordnung der Pfarreien zu Pastoralen Räumen
Brief des Bischofs vom 11.05.2021
Pastoraler Raumöffner #1 des Bistums Münster

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