Den bisher bestehenden Gema-Vertrag „Musiknutzung bei Konzerten und kirchlichen Festen mit Musik“ hat die GEMA mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 gekündigt.

Der Vertrag wurde nicht verlängert und entfällt ersatzlos, sodass diese Musiknutzung der GEMA vom Veranstalter zu melden ist!

Das bedeutet: Werden bei Veranstaltungen Musikwerke gespielt, die zum GEMA-Repertoire gehören, müssen​ Pfarreien, Einrichtungen und Mieter der kirchlich angemieteten Räume, die GEMA-Gebühren selbst tragen, beispielsweise bei

  • Konzerten mit ernster Musik,
  • Konzerten mit neuem geistlichem Liedgut,
  • Gospelkonzerten,
  • Pfarr- und Gemeindefesten,
  • Kindergartenfesten,
  • adventlichen Feiern und
  • Seniorenveranstaltungen
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